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Impressum


Vesmonde Werbeagentur e.K.
Fritz-Reuter-Str. 15
25451 Quickborn
Tel +49 (0) 4106 640 85 40
E-Mail kontakt@vesmonde.de

Registergericht: Amtsgericht Pinneberg
Registernummer: HRA 7604 PI

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27a UStG: DE272615740

Inhaltlich Verantwortlicher
gem. § 55 II RStV: Christian Arlt
(Anschrift s.o.)


Cookies
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Quellennachweise
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"Laptop":
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"Dreirad":
©Alexandr Vasilyev stock.adobe.com

"Graphic Design":
©Olivier Le Moal stock.adobe.com

"Fotoshooting":
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"Rakete":
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"Liste":
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"Composing Berge":
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"Anzeigengestaltung":
©batuhan toker ©Wayhome Studio stock.adobe.com

"Templates":
©DeoThemes envato.com

Datenschutz

Datenschutzerklärung



Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Wir bitten Sie, diese Datenschutzerklärung aufmerksam zu lesen.

1. Allgemeines

Die Grundlage für den Umgang mit persönlichen Daten bilden die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Telemediengesetz (TMG). Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen kann. Das gilt auch für die Kommunikation per E-Mail. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

2. Rechte gemäß DSGVO und Kontaktmöglichkeit
Ihnen stehen folgende Rechte gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu:

Recht auf Auskunft: Sie können gemäß Artikel 15 DSGVO eine Bestätigung darüber verlangen, ob Sie betreffende Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Informationen.

Recht auf Widerruf der Einwilligung: Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund einer Einwilligung erfolgt, haben Sie gemäß Artikel 7 DSGVO das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Recht auf Widerspruch: Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen unseres Unternehmens erforderlich ist, können Sie gemäß Artikel 21 DSGVO jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.

Recht auf Löschung: Sofern Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt haben (und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen), Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, eine entsprechende rechtliche Verpflichtung besteht oder Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, haben Sie das Recht, gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Berichtigung: Sofern Ihre personenbezogenen Daten unrichtig verarbeitet wurden, haben Sie gemäß Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung dieser Daten zu verlangen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Unter den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit: Ihnen steht gemäß Artikel 20 DSGVO das Recht zu, von Ihnen bereitgestellte personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

Beschwerderecht: Ihnen steht gemäß Artikel 13 DSGVO ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Um Ihre Rechte geltend zu machen, können Sie uns wie folgt kontaktieren:
Herr Christian Arlt
Vesmonde Werbeagentur e.K.
Fritz-Reuter-Str. 15
25451 Quickborn
E-Mail: kontakt@vesmonde.de
Tel.: +49 (0) 4106 640 85 40

3. Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Die Nutzung unserer Webseite ist ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns diese im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per E-Mail oder Kontaktformular) freiwillig mitteilen. Sie stimmen in diesem Fall zu, dass wir Ihre personenbezogenen Daten und Kommunikation (z.B. per E-Mail oder Kontakformular) speichern. Die Zustimmung zur Nutzung und Aufbewahrung dieser Daten kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Vesmonde Werbeagentur e.K. , nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form oder per E-Mail zu vereinbaren.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Strategie und Konzeption, Corporate Identity / Corporate Design, Verpackungsdesign, Digitale Medien und Werbemitteln der klassischen Werbung. Die Agentur bietet keine Lektoratstätigkeit an.

2. Vertragsbestandteile

2.1. Grundlage für die projektbasierte Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist der vom Kunden erteilte Auftrag (in der Regel per E-Mail).

2.2. Sollte ein Agenturvertrag abgeschlossen werden, so bietet dieser die Gundlage für die Agenturarbeit. Agenturverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform. Es gelten auch beim Agenturvertrag die hier genannten AGB, ggf. Abweichnungen zu diesen müssen Schriftlich im Agenturvertrag festgehalten werden. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Agenturvertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/ oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des Honorars die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen des Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Auftrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. 3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/ oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

5. Zusatzleistungen

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht der Agentur

6.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde ist für die Inhalte / Texte der zu gestaltenen Webemittel verantwortlich. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

8. Gewährleistung, Haftung der Agentur und Beanstandungen

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

8.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Texte oder Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3. Die Agentur verpflichtet sich nicht, CD-konforme Werbemittel für den Kunden zu erstellen. Sollten Arbeiten auf Basis eines CD-Manuals des Kunden erfolgen, hat der Kunde diese vor Druckfreigabe entsprechnend zu prüfen.

8.4. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

8.5. Mit der Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler und ggf. dadurch entstehende Zusatzkosten auf den Kunden über. Die Agentur haftet in keinem Fall für Mängel, die in der Produktion entstehen.

8.6. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keine Haftung. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

9.2. Der Kunde hat bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

10. Leistungen Dritter

10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. Media-Planung und Media-Durchführung

12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

13. Streitigkeiten

13.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht Pinneberg.

14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

14.5. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

09.05.2019, Quickborn


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