Impressum
Vesmonde Werbeagentur e.K.
Fritz-Reuter-Str. 15
25451 Quickborn
Tel +49 (0) 4106 640 85 40
E-Mail kontakt@vesmonde.de
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg
Registernummer: HRA 7604 PI
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gem. § 27a UStG: DE272615740
Inhaltlich Verantwortlicher
gem. § 55 II RStV: Christian Arlt
(Anschrift s.o.)
Cookies
Diese Webseite verwendet keine Cookies, social plugins und es wird keine Webanalyse / Tracking durchgeführt.
Quellennachweise
Das Layout dieser Webseite, Inhalte sowie die verwendeten Bilder und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung oder Vervielfältigung in elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
"Laptop":
©Rawf8
stock.adobe.com
"Dreirad":
©Alexandr Vasilyev
stock.adobe.com
"Graphic Design":
©Olivier Le Moal
stock.adobe.com
"Fotoshooting":
©Africa Studio
stock.adobe.com
"Rakete":
©denisismagilov
stock.adobe.com
"Liste":
©spf
stock.adobe.com
"Composing Berge":
©santoelia
stock.adobe.com
"Anzeigengestaltung":
©batuhan toker ©Wayhome Studio
stock.adobe.com
"Templates":
©DeoThemes
envato.com
Datenschutz
Datenschutzerklärung
Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Wir
bitten Sie, diese Datenschutzerklärung aufmerksam
zu lesen.
1. Allgemeines
Die Grundlage für den Umgang mit persönlichen
Daten bilden die jeweils geltenden gesetzlichen
Bestimmungen, wie das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG), die Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) und das Telemediengesetz (TMG). Wir
weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im
Internet grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen
kann. Das gilt auch für die Kommunikation per
E-Mail. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem
Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
2. Rechte gemäß DSGVO und Kontaktmöglichkeit
Ihnen stehen folgende Rechte gemäß Datenschutzgrundverordnung
(DSGVO) zu:
Recht auf Auskunft: Sie können gemäß Artikel 15
DSGVO eine Bestätigung darüber verlangen, ob Sie
betreffende Daten verarbeitet werden. Ist dies der
Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über die
verarbeiteten Informationen.
Recht auf Widerruf der Einwilligung: Sofern die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund
einer Einwilligung erfolgt, haben Sie gemäß
Artikel 7 DSGVO das Recht, diese Einwilligung jederzeit
zu widerrufen.
Recht auf Widerspruch: Sofern die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten zur Wahrung der
berechtigten Interessen unseres Unternehmens erforderlich
ist, können Sie gemäß Artikel 21 DSGVO
jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
Recht auf Löschung: Sofern Sie Ihre Einwilligung
widerrufen haben, Widerspruch gegen die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt
haben (und keine vorrangigen berechtigten Gründe
für die Verarbeitung vorliegen), Ihre personenbezogenen
Daten für die Zwecke der Verarbeitung
nicht mehr notwendig sind, eine entsprechende
rechtliche Verpflichtung besteht oder Ihre personenbezogenen
Daten unrechtmäßig verarbeitet
wurden, haben Sie das Recht, gemäß Artikel 17
DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen
Daten zu verlangen.
Recht auf Berichtigung: Sofern Ihre personenbezogenen
Daten unrichtig verarbeitet wurden, haben
Sie gemäß Artikel 16 DSGVO das Recht, unverzüglich
die Berichtigung dieser Daten zu verlangen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Unter
den Voraussetzungen des Artikels 18 DSGVO haben
Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Ihnen steht gemäß
Artikel 20 DSGVO das Recht zu, von Ihnen bereitgestellte
personenbezogene Daten in einem strukturierten,
gängigen und maschinenlesbaren Format
zu erhalten.
Beschwerderecht: Ihnen steht gemäß Artikel 13
DSGVO ein Beschwerderecht bei der zuständigen
Aufsichtsbehörde zu.
Um Ihre Rechte geltend zu machen, können Sie uns
wie folgt kontaktieren:
Herr Christian Arlt
Vesmonde Werbeagentur e.K.
Fritz-Reuter-Str. 15
25451 Quickborn
E-Mail: kontakt@vesmonde.de
Tel.: +49 (0) 4106 640 85 40
3. Verarbeitung und Nutzung personenbezogener
Daten
Die Nutzung unserer Webseite ist ohne Angabe
personenbezogener Daten möglich. Personenbezogene
Daten werden nur erhoben, wenn Sie uns
diese im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit uns
(z.B. per E-Mail oder Kontaktformular) freiwillig mitteilen. Sie stimmen in
diesem Fall zu, dass wir Ihre personenbezogenen
Daten und Kommunikation (z.B. per E-Mail oder Kontakformular) speichern.
Die Zustimmung zur Nutzung und Aufbewahrung
dieser Daten kann jederzeit schriftlich mit
sofortiger Wirkung widerrufen werden.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Vesmonde Werbeagentur e.K. , nachfolgend in
Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern,
nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden werden von der
Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher
Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur
und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages
getroffen werden, sind in schriftlicher Form
oder per E-Mail zu vereinbaren.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
1.4. Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus den
Bereichen Strategie und Konzeption, Corporate
Identity / Corporate Design, Verpackungsdesign,
Digitale Medien und Werbemitteln der klassischen
Werbung. Die Agentur bietet keine Lektoratstätigkeit
an.
2. Vertragsbestandteile
2.1. Grundlage für die projektbasierte Agenturarbeit
und Vertragsbestandteil ist der vom Kunden erteilte
Auftrag (in der Regel per E-Mail).
2.2. Sollte ein Agenturvertrag abgeschlossen werden,
so bietet dieser die Gundlage für die Agenturarbeit.
Agenturverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
ausschließlich der Schriftform. Es gelten auch
beim Agenturvertrag die hier genannten AGB, ggf.
Abweichnungen zu diesen müssen Schriftlich im
Agenturvertrag festgehalten werden. Jede Änderung
und/oder Ergänzung des Agenturvertrages
und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
Dadurch entstehende Mehrkosten hat der
Kunde zu tragen. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung
in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte
Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag
auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser
mit einer Frist von einem Monat von beiden Seiten
zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung
bedarf der Schriftform.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die
Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um
die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch
vom Kunden gegen die Agentur
resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn
dadurch für den Kunden wichtige Termine und/
oder Ereignisse nicht eingehalten werden können
und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung
des Honorars die Nutzungsrechte an allen von
der Agentur im Rahmen des Auftrages gefertigten
Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte
gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem
Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen
einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen
des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen
Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei
Beendigung des Auftrages noch nicht bezahlt sind,
verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener
Abmachungen bei der Agentur.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten
Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen
durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn
die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten
Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren
und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung
publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung
kann durch eine entsprechende gesonderte
Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde
ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden
oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im
Original noch bei der Reproduktion geändert werden.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen des
Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht
der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar
in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich
vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte
an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit
nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig
und bedürfen der Einwilligung der Agentur.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur
ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die vereinbarte Vergütung. Zahlungen
sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der
Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in
Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten
Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann
die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über
die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung
stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer
für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und
können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten
der Agentur verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen,
Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/
oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung
ändert, werden der der Agentur
alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die
Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber
Dritten freistellen.
4.4. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem
Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die
Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom
ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als
Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des
Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate
vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis
vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier
Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages
80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags
100%.
4.5. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte
Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge
verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen
Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der
gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der
Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht der Agentur
6.1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die
sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält,
zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln
und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr
herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu
absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung
des Projekts benötigten Daten und Unterlagen
unentgeltlich zur Verfügung. Der Kunde
ist für die Inhalte / Texte der zu gestaltenen Webemittel
verantwortlich. Alle Arbeitsunterlagen
werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor
dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung
des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach
Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
7.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem
beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere
Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache
und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
8. Gewährleistung, Haftung der Agentur und
Beanstandungen
8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der
durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten
Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das
gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen
und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts,
des Urheberrechts und der speziellen
Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch
verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen,
sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen
Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie
dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit
der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung
solcher Bedenken durch die Agentur beim
Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in
schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur
für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche
Prüfung durch eine besonders
sachkundige Person oder Institution für erforderlich,
so trägt nach Absprache mit der Agentur die
Kosten hierfür der Kunde.
8.2. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der
in den Werbemaßnahmen enthaltenen Texte oder
Sachaussagen über Produkte und Leistungen des
Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-,
urheber- und markenrechtliche Schutz- oder
Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages
gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen
und Entwürfe.
8.3. Die Agentur verpflichtet sich nicht, CD-konforme
Werbemittel für den Kunden zu erstellen.
Sollten Arbeiten auf Basis eines CD-Manuals des
Kunden erfolgen, hat der Kunde diese vor Druckfreigabe
entsprechnend zu prüfen.
8.4. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder
ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur
wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen
Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag
ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden
aus dem Rechtsgrund der positiven
Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in
dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht
aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes
wesentlichen Pflichten ergibt.
8.5. Mit der Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger
Fehler und ggf. dadurch entstehende Zusatzkosten
auf den Kunden über. Die Agentur haftet in keinem
Fall für Mängel, die in der Produktion entstehen.
8.6. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung
des Auftraggebers an Dritte erteilt werden übernimmt
die Agentur gegenüber dem Auftraggeber
keine Haftung. Die Agentur tritt in diesen Fällen
lediglich als Vermittler auf. Bei farbigen Reproduktionen
in allen Herstellungsverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht
beanstandet werden.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende
Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie
beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden
diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet
sich der Kunde, diese der Agentur gegen
Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9.2. Der Kunde hat bei der Auftragsvergabe im
künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen
Bereich an eine nicht-juristische Person eine
Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu
leisten. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von
der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden.
Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht
ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
10. Leistungen Dritter
10.1. Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter
oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen
der Agentur. Der Kunde verpflichtet
sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung
von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe
der auf den Abschluss des Auftrages folgenden
12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder
unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten
und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung
auf Seiten der Agentur angefertigt
werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe
dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden
nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet
mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die
vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem
Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von
Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
12. Media-Planung und Media-Durchführung
12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung
besorgt die Agentur nach bestem Wissen und
Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen
der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten.
Ein bestimmter werblicher Erfolg
schuldet die Agentur dem Kunden durch diese
Leistungen nicht.
12.2. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die
Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten
Anteil der Fremdkosten dem Kunden in
Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den
entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang
vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung
eines Schalttermins durch einen verspäteten
Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein
Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die
Agentur entsteht dadurch nicht.
13. Streitigkeiten
13.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung
eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des
beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines
gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches
Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten
in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der
Höhe der Honorierung werden externe Gutachten
erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung
zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von
Kunden und Agentur geteilt.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche
aus dem Vertrag abzutreten.
14.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung
eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden
ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten
Gegenansprüchen zulässig.
14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das Amtsgericht
Pinneberg.
14.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem
späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere
angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich
dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit
der Regelung bekannt gewesen wäre.
14.5. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen
wir keine Haftung für die Inhalte externer
Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich
deren Betreiber verantwortlich.
09.05.2019, Quickborn
zurück zur Hauptseite